Hier ein weiteres Beispiel, die Intention und den Sinn unseres Bebauungsplans (V-40) auszuhebeln!
Ein Doppelhaus:
- zwei eigenständige Baukörper aneinandergeschoben
- zwei Dachflächen
- zwei Haustüren
Zulässig ist an dieser Stelle nur ein Einzelhaus mit zwei Wohneinheiten. Und hier startet die Misere: die Definitionen eines Einzelhauses und eines Doppelhauses ist nicht eindeutig.
Müssen wir uns deshalb aber dumm stellen?
Ein Einzelhaus mit zwei Wohneinheiten – wofür ist eine solche Bezeichnung mal erdacht worden? Das Einfamilienhaus mit der klassischen Einliegerwohnung oder vielleicht einem Anbau, der separat und unabhängig genutzt werden kann.
Wie kann sich das Doppelhaus davon unterscheiden?
Abgesehen von Stromversorgung, Heizung und Entwässerung, die äußerlich nicht erkennbar sind, doch wohl durch die unmittelbar sichtbaren Eigenschaften, wie Gebäudekörper, Dachkörper, Haustüren, Fenster.
Der Winkeladvokat und das Bauamt sagen dazu: „Das ist kein Doppelhaus, das ist ein Einzelhaus mit zwei WE – Doppelhäuser sind hier nicht zulässig!“ (Zitat Bauamt zu ähnlichem Gebäude acht Jahre zuvor, siehe Bilder unten).
Warum ist diese Unterscheidung für die Bürger wichtig?
Der Bebauungsplan gibt Regeln vor, nach denen sich der Charakter und die Erscheinung von Gebäuden richten müssen. Dies können Dachneigungen und -gestaltungen, Dachfarben, Mauermaterialien, Fenstervorgaben o.Ä. sein. Es dient also allen, die von außen das Gebäude betrachten.
Wenn ich nun über Spitzfindigkeiten rechtliche Grauzonen ausnutze, um eine Baugenehmigung zu meinen Vorteilen zu erreichen, damit aber die Intention des B-Plans verletze – ist das dann wirklich zulässig?
NEIN – das haben wir mit unserem erfolgreichen Einspruch enbenfalls bestätigen lassen. Die Formulierungen des B-Plans sind das eigentliche ‚Gesetz‘, die grafische Darstellung mit der Legende ist das erklärende Beiwerk!
Was wollte hier der B-Plan-Ersteller – keine Doppelhäuser!!
Leider gab es keinen Einspruch/Kläger innerhalb der rechtlichen Frist – so ist eine weitere Rechtsbeugung Wirklichkeit geworen.
‚Wo kein Kläger, da kein Richter!‘ – zeigen Sie Zivilcourage und erheben Sie Einspruch. Melden Sie sich auch gerne bei uns!
Hier sind gut die zwei Gebäude zu erkennen, die lediglich aneinandergeschoben wurden. Zwei Dächer, zwei Häuser darunter.
Auf dem Volksdorfer Stadtteilfest (3.09.2022) wurden Bürger befragt, was sie auf diesem Bild sehen (nur das dunkle Haus). Die Auswahl lautete: Einzelhaus, Doppelhaus, Mehrfamilienhaus, Reihenhaus oder Hochhaus. Von den 16 Teilnehmern
haben 12 mit „Doppelhaus“ und 4 mit „Mehrfamilienhaus“ geantwortet, andere Einschätzungen gab es nicht!
Dies Bild wir durch die beiden unabhängigen Haustüren untermauert. Zwei Häuser aneinander – ein Doppelhaus!
Die Besorgte Nachbarin fragte nach der bevorstehenden Veränderung. Die Aussage des Bauherrn war: „Nicht viel, kaum mehr als vorher.“
Vorher sah die Nachbarin das alte Haus nicht, nun wird sie auf der Terrasse beobachtet und hat außer im Sommer kaum noch Mittagssonne.
Das Ergebnis aktueller Baupolitik seitens Amt und Ausschüssen – im Geltungsbereich des B-Plan V-40+ zum „Strukturerhalt der Einfamilienhaus-/Einzelhausstruktur mit Grünstrukturen und familiärem Charakter“!?
Die hübschen drei Gebäude der mittleren Bilder (Simulation!) im Stil „Harvestehude“ für sich genommen wären kein Problem – auf dem geplanten Baugrundstück unter Strukturerhalt mit Einfamilienhäusern und Grün aber sehr wohl. Es läuft der Intention des Bebauungsplans zuwider!!
Bei dem Anbieter (Anzeige Immonet) handelt es sich um BuCon – Immobilien GmbH. Schade, dass aus dem Nachbarrevier (Wellingsbüttel) solche Angriffe auf den Strukturerhalt gefahren werden. Klarer wird die Interessenslage aber vielleicht,
wenn die Norman Wohnbau GmbH aus Bremen den Neubau plant, also keinerlei örtliche Verbundenheit und Verantwortung zu den betroffenen Anwohnern besteht, und man den Werbeprospekt der EXPORO kennt, der eben dies Objekt als Immobilieninvestment mit 100%igem Verlustrisiko anbietet.
(Quelle: https://assets.ctfassets.net/4xa6vepaoovq/7iGkU6fQvcWBFC1Dq9nF4c/f203ee7bf9cd7a868142e87259d587ab/Expose_Wohntrio-im-Gruenen.pdf / abgerufen 1.08.2021)
Wer sich dieses Dokument einmal genauer anschaut, findet folgende Hinweise:
- „Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern“ – dies ist nach Bebauungsplan nicht zulässig (diese Beschreibung kann rechtlich zwar zu keiner Argumentationsgrundlage werden, zeigt aber eben eindeutig, worum es geht!)
- Die Darlehen sollen die Vorfinanzierung Dritter ablösen – soll hier das Risiko weitergereicht werden, da der Verkauf bisher schleppend verläuft?
- „Hamburg wächst und bietet im Stadtteil Volksdorf insb. für Familien einen hohen Lebensstandard“ – diese Wohnanlage eignet sich nicht für Familien, ein ursprünglich hübsches Klettergerüst wurde in eine Boule-Bahn für Senioren umgeplant, was der räumlichen und finanziellen Situation sicher eher entspricht
- „Der Stadtteil ist geprägt von parkähnlichen Anlagen, Häusern im englischen Cottagestil, Fachwerkhäusern und Backsteinvillen der 1920er Jahre“ – keine sehr treffende Beschreibung der Umgegend, dennoch aber eine Werbung mit einem Gut (siehe Strukturerhalt), welches genau durch diese Maßnahme weiter zerstört wird
- Und man liest eine Mindestanlagesumme von EUR 500,- und maximal von EUR 25.000,- – die Spanne macht stutzig: bei rund 8,5 Mio. € Gesamtinvest, davon rund 2,5 Mio. € über die beworbene Investition scheinen das sehr kleine Stückelungen. Soll hier die Bereitschaftsschwelle einer rechtlichen Auseinandersetzung bei (Teil-)Verlust der Investition hochgesetzt weren (weil sich Aufwand Klage zu Nutzen Rückerstattung nicht lohnt)? Über die Norman Wohnbau GmbH findet man Bewertungen im Internet, eine neutrale Beurteilung der Angelegenheit aus finanzwirtschaftlicher Sicht würde uns interessieren!
In dieser Initiative bemängeln wir die durch Eigeninteressen getriebene Nichtachtung des Bebauungsplans durch ausufernde Ausnahmegenehmigungen und an Dreistigkeit kaum zu überbietenden Wortklaubereien (Einzelhaus, Doppelhaus, Mehrfamilienhaus, etc.) sowie den Missbrauch einer für die Anwohner wertvollen Wohnstruktur für lukrative Investitionsvorhaben und der damit verbundenen Zerstörung ebendieser Struktur. Hier ist schwarz auf weiß nachzuvollziehen, worum es geht!
Mitte: Haus in Wohldorf. Neubau im Süden des Hauses mit vollständiger Verschattung. Nach langen Querelen zug der langansässige Bewohner aus.
Links: Dichter geht nicht, zu den Nachbarn, zwischen den Gebäuden. Die Ausnahmegenehmigungen kennen wir nicht, aber mit Strukturerhalt hat das nichts zu tun.
Rechts: Dies ist ein Zweigeschossiges Gebäude … – doch, glauben Sie der Behörde! Dieser Bau ist 12 m hoch, erlaubt ist eine zweigeschossige Bauweise.