Worum geht es?

Der Bebauungsplan 
Volksdorf 40 
ist erlassen worden, um den Erhalt der bestehenden Strukturen von Volksdorf sicherzustellen, die schützenswerte Siedlungsstruktur ‘ des Wohnbezirks zu erhalten und vor dem Hintergrund früherer Bausünden weitere ‚ städtebauliche Fehlentwicklungen‘ zu verhindern.

Aber es geht nicht nur um Volksdorf und nicht nur um den B-Plan V-40. Andere Stadtteile der Walddörfer im Vorstadtbereich sind genauso betroffen. In sehr ählicher Form regeln auch dort die B-Pläne den Strukturerhalt (z.B. V-41, V-42, V-43, Bergstedt 24, Wohldorf-Ohlstedt 17, etc.)!

Was ist das Problem?

Dennoch: In den letzten Jahren entstehen immer mehr Wohnanlagen und überdimensionale Baukörper, die dieses Ziel deutlich wahrnehmbar unterlaufen.

Das Eigenartige dabei: Der geltende Bebauungsplan wurde hierfür nicht geändert, allein die Genehmigungspraxis durch Bauausschuss der Politik und Bauprüfabteilung des Bezirksamts erfolgt deutlich großzügiger.

Welche Lösungen und Ziele haben wir?

Kurzfristig:
Stoppen von aktuellen „Bausünden“

Langfristig:
Einhaltung der Bebauungspläne, die in Hamburg Gesetzescharakter haben .

Wir fordern: 
1. dass sich Bauverwaltung und Bauprüfungsausschuss bei der Erteilung von Baugenehmigungen strikt an die Leitlinien und Intentionen der Bebauungspläne halten
2. dass Ausnahmen wirklich Ausnahmen bleiben.
3. Verlässlichkeit der Politik.

 

„Volksdorf erhalten – Bebauungsplan beachten“

Liebe Volksdorferinnen und Volksdorfer,

liebe Walddörferinnen und Walddörfer,

es läuft etwas schief in unseren schönen Stadtteilen, die wie kaum andere in Hamburg bis heute ihre gewachsenen Strukturen weitgehend erhalten haben. Dieser Strukturerhalt war erklärtes politisches Ziel – zumindest auf dem Papier, zum Beispiel dem Bebauungsplan „Volksdorf 40“. Doch die Leitlinien dieses Plans sind leider nicht mehr die Tinte wert, mit der sie zu Papier gebracht wurden.

Bauträgern wird praktisch freie Hand gelassen, Grundstücke in exzessiver Weise zu filetieren und zu vermarkten. Wo vorher ortstypische Ein- und Zweifamilienhäuser standen, entstehen ortsuntypische Wohnklötze und Wohnanlagen mit bis zu 12 Wohneinheiten. So geschieht es aktuell am Maetzelweg 7, eine Bausünde der ganz besonderen Art, genehmigt von einer Behörde und durchgewunken von Kommunalpolitikern, die sich an die Leitlinien und Festsetzungen des Bebauungsplans „Volksdorf 40“ offenkundig nicht mehr gebunden fühlen.

Dient dieses Bauvorhaben mit 12 Wohneinheiten wenigstens familienpolitischen Zielsetzungen? Weit gefehlt. 3-Zimmer-Wohnungen und Luxus-Penthäuser zum Preis zwischen 750.000 Euro und 1,3 Millionen Euro sprechen wohl eher ein anderes Publikum an.

Die Bürgerinitiative „Volksdorf 40+“ wehrt sich nicht gegen eine angemessene Verdichtung. Aber wir beklagen, dass die für Baugenehmigungen zuständigen Beamten und Kommunalpolitiker im Bezirk Hamburg-Wandsbek jedes Gespür für Maß und Mitte vermissen lassen und wehren uns dagegen, dass professionellen und rein gewinnorientierten Bauträgern Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen zugestanden werden, die weit über das verständliche Maß eines Bürgers hinausreichen, der sich eigentlich durch die Begründung zum B-Plan Volksdorf 40 geschützt sehen möchte.

Was sind die konkreten Ziele der Bürgerinitiative „Volksdorf-40+“?

Wir fordern:

1. dass sich Bauverwaltung und Bauprüfungsausschuss bei der Erteilung von Baugenehmigungen strikt an die Intention, Leitlinien und Festsetzungen der Bebauungspläne halten

2. dass die politisch Verantwortlichen im Bezirk Hamburg-Wandsbek erklären, ob der Strukturerhalt in Volksdorf, insbesondere im Bereich des Bebauungsplans „Volksdorf 40“ politisch noch gewollt ist

Gerade die regierenden Parteien stehen für soziale und ökologische Politik – das, was derzeit an Bauprojekten realisiert wird, ist jedoch weder ökologisch noch sozial.